Arbeitsrecht

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es bisweilen zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen es eines rechtlichen Beistands bedarf. Keinesfalls führen diese Fälle immer zu einem gerichtlichen Verfahren. Vielmehr gibt es viele Bereiche, in denen es bereits durch die Hilfe juristischer Beratung zu einer außergerichtlichen Klärung kommt.

Daher liegt neben der Vertretung Ihrer Interessen im Falle eines Gerichtsprozesses ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei in der Rechtsberatung.

Gerade das Arbeitsrecht zeichnet sich durch Besonderheiten aus, sodass dem Mandanten in einigen Fällen nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht allein gedient ist. In diesen Fällen sind praktikable Lösungen, welche dem Mandanten neue berufliche Perspektiven eröffnen, anzustreben.

Wichtiger Hinweis bei Kündigung für Arbeitnehmer


Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer eingereicht werden.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:

  • Kündigung

  • Mobbing und weitere Probleme am Arbeitsplatz wie beispielsweise Benachteiligung

  • Abmahnung

  • Gleichstellung und Schwerbehinderung

  • Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)

  • Rechtliche Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages

  • Zulässigkeit von Befristungen

Arbeitsrechtliche Vorschriften und Regelungen üben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg aus. Um bereits im Vorfeld viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, gestalten und prüfen wir Arbeitsverträge, setzen diese auf oder beraten in arbeitsvertragsrechtlichen Fragen. Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche nicht mit außergerichtlichen, arbeitsrechtlichen Maßnahmen beizulegen sind, vertreten wir den Arbeitnehmer mit allen rechtlichen Mitteln auch vor Gericht.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

  • Rechtliche Beratung von Personalabteilungen,
    z. B. zu Kündigungen, Abmahnungen, allgemeinen personellen Maßnahmen

  • Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände

  • Unterstützung bei Umstrukturierungsmaßnahmen

  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen

Arbeitsrecht für Betriebs- und Personalräte:

  • Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und bei der Durchsetzung von Rechten

  • Eingruppierung und sonstige Ansprüche aus Tarifverträgen

  • Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplan

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